Eine ehrliche und verlässliche Einschätzung der zu erwartenden Kosten gehört zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit dazu. Deshalb bespreche ich mit Ihnen zu Beginn des Mandats, wie sich das Honorar gestaltet – individuell, transparent und auf Ihre Situation zugeschnitten.
In der Regel schließen wir eine Vergütungsvereinbarung. Je nach Art und Umfang des Mandats besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Die Höhe richtet sich dabei nach dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand, der Komplexität des Verfahrens sowie der Bedeutung der Angelegenheit für Sie. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen können – ohne unangenehme Überraschungen.
Sofern es sich um ein Verfahren handelt, in dem die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung vorliegen (z. B. wegen einer laufenden Bewährungszeit oder eines Verbrechensvorwurfs), kann ich mich als Pflichtverteidiger bei Gericht bestellen lassen. Auch in diesen Fällen erhalten Sie eine engagierte und gewissenhafte Verteidigung – unabhängig davon, ob Sie die Kosten selbst tragen oder nicht.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfe ich gerne, ob eine Kostenübernahme für Ihr Strafverfahren möglich ist. Viele Versicherungen decken mittlerweile auch strafrechtliche Auseinandersetzungen ab – das richtet sich indes nach den konkreten Vereinbarungen, die Sie mit Ihrer Versicherung getroffen haben.