Was sollte ich tun, wenn ich eine Vorladung zur Vernehmung oder einen schriftlichen Anhörungsbogen von der Polizei erhalte?
Ruhe bewahren! Sie sind nicht verpflichtet, auf eine polizeiliche Vorladung zu erscheinen oder eine schriftliche Anhörung zu beantworten. Sobald Sie von den Behörden kontaktiert werden, ist es höchste Zeit, einen Verteidiger zu beauftragen. Achtung: Wenn die Vorladung auf Anweisung der Staatsanwaltschaft erfolgt, besteht eine Pflicht zum Erscheinen – aber auch hier gibt es Möglichkeiten, den Termin zu vermeiden. Kontaktieren Sie mich sofort, damit ich für Sie bei den Behörden erkläre, dass ich Ihre Verteidigung übernehme. So werden Sie in Ruhe gelassen und ich kümmere mich um alles Weitere.
Muss ich als Beschuldigter bei der Polizei aussagen?
Nein! Das Beste ist, erst gar nicht zur Polizei zu gehen. Falls eine Vernehmung durch die Polizei unumgänglich ist, machen Sie dringend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Ihr Schweigen ist kein „Trick“, sondern ein zentrales Menschenrecht, das Sie unbedingt wahren sollten. Beantworten Sie keinerlei Fragen und verweisen Sie immer auf Ihren Verteidiger. Was heute harmlos klingt, kann morgen fatale Konsequenzen haben.
Was kostet mich die Beauftragung eines Strafverteidigers?
Die Erstberatung ist bei mir immer kostenfrei, damit wir ohne Sorge vor einer Rechnung erst einmal über Ihren Fall sprechen können. Falls Sie mich beauftragen möchten, können Sie zwischen einem Stundenhonorar oder einem Pauschalhonorar wählen. Eine Rechnung erhalten Sie erst, nachdem wir uns auf ein Honorar geeinigt haben – es gibt keine Überraschungen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Wahl- und einem Pflichtverteidiger?
Ein Wahlverteidiger ist ein Anwalt, den Sie selbst auswählen und bezahlen. Bis zu drei Wahlverteidiger können Sie jederzeit beauftragen. In bestimmten Fällen der notwendigen Verteidigung stellt Ihnen der Staat einen Pflichtverteidiger und übernimmt die Kosten – zum Beispiel, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird, Sie in Untersuchungshaft sitzen oder sich auf Bewährung befinden.
Wie läuft ein typisches Strafverfahren ab?
Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft sammelt Beweise und entscheidet, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie besteht. Falls ja, folgt entweder ein Strafbefehl oder eine Anklage. Das Zwischenverfahren entscheidet, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Falls ja, wird das Hauptverfahren eröffnet, in dem das Gericht eine Verurteilung, einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens entscheidet. Mein Ziel ist es, das Verfahren in jeder Phase zu Ihren Gunsten zu beenden – idealerweise ohne Gerichtsverhandlung.
Wie schnell kann ich einen Termin bei Ihnen bekommen?
Ich vergebe Termine so schnell wie möglich, weil eine zügige Reaktion entscheidend ist. In der Regel findet ein Erstgespräch innerhalb von zwei Wochen statt. In dringenden Fällen, wie bei einer Verhaftung, schaffe ich sofort Kapazitäten, um Ihnen schnell zu helfen.
Werden meine Informationen vertraulich behandelt?
Ja! Vertraulichkeit ist in meiner Kanzlei oberstes Gebot. Alles, was Sie mir anvertrauen, bleibt innerhalb der Kanzlei. Ich spreche nur mit Dritten, wenn Sie mich ausdrücklich schriftlich von meiner Schweigepflicht entbinden.
Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?
Falls Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, erörtern wir, ob eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt und ob ich als Ihr Pflichtverteidiger bestellt werden kann.
Wie kann ich mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen vorbereiten?
Wir besprechen zuerst, welche Unterlagen ich benötige – in den meisten Fällen reicht das jüngste Schreiben der Behörden oder des Gerichts. Falls Fristen gesetzt sind, ist schnelles Einschreiten wichtig. Nach der Akteneinsicht informiere ich Sie über eventuell benötigte Unterlagen für Ihre Verteidigung.
Was unterscheidet Ihre Kanzlei von anderen Strafverteidigern?
Meine Kanzlei verbindet menschliche Nähe mit analytischer Präzision. Ich sehe meine Mandanten nicht als „Kunden“, sondern als Menschen in einer Ausnahmesituation. Mein Ansatz ist empathisch, aber gleichzeitig wissenschaftlich fundiert und strategisch durchdacht. Kommunikation erfolgt schnell und direkt – ohne wochenlange Wartezeiten. Mein Ziel ist es, meine Mandanten so schnell wie möglich aus dem Verfahren herauszuholen, sei es durch eine Verfahrenseinstellung oder eine diskrete, effektive Verteidigung.