Mandate im Steuerstrafrecht gehören zu den anspruchsvollsten Strafverteidigungen überhaupt. Die Frage, ob eine Steuerhinterziehung oder -verkürzung strafbar ist, richtet sich im Wesentlichen nach dem materiellen Steuerrecht – Sie benötigen daher einen Verteidiger, der nicht nur strafrechtlich, sondern auch steuerrechtlich bewandert ist. Genauso unverzichtbar ist der Blick auf das Steuerverfahren selbst.
Warum ein Verteidiger entscheidend ist, der beide Verfahren berücksichtigt:
- Doppelte Fachkompetenz: Nur ein Experte, der sowohl die komplexen Steuerrechtsnormen als auch das Strafverfahrensrecht kennt, kann effektiv verteidigen – unabhängig davon, ob es um vorsätzliche Steuerhinterziehung oder leichtfertige Verkürzung geht.
- Frühe und gezielte Verfahrenssteuerung: Steuerstrafverfahren verlaufen oft parallel zu Einsprüchen oder nach Außenprüfungen – entscheidende Phasen, um kluge Maßnahmen zu ergreifen, die im Strafverfahren helfen.
- Strategische Beweisführung: Ob Vorsatz infrage gestellt werden kann (z. B. durch Tatbestandsirrtum) oder ob mildernde Umstände greifen, hängt von einer sorgfältigen Auswertung aller Unterlagen ab. Auch hier ist ein Verteidiger, der beide Seiten prüft, unerlässlich.
Wirtschaftliche Existenzen und persönliche Haftung
Häufig steht nicht nur die strafrechtliche Bewertung im Raum, sondern auch die wirtschaftliche Zukunft von Geschäftsinhabern oder Geschäftsführern. Bei haftungsrechtlichen Fragestellungen nach § 69 AO droht persönliche Inanspruchnahme – etwa für Umsatzsteuern oder Lohnsteuern. Ich begleite Sie deshalb nicht nur verteidigend, sondern auch mit Weitsicht im Hinblick auf haftungsrechtliche Risiken.
Meine Leistungen im Überblick
- Mandatsaufnahme & Analyse: Intensive Erstprüfung Ihrer Situation – rechtlich, wirtschaftlich und menschlich.
- Verfahrensteuerung gegen Behörden: Koordinierte Kommunikation mit Finanzamt und Ermittlungsbehörde, Abwägung zwischen Kooperation und Schweigen.
- Materielles Steuerrecht als Basis: Präzise Bewertung, ob eine steuerrelevante Problematik überhaupt vorliegt und wie Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu bewerten sind.
- Koordination mit dem Steuerverfahren: Einspruchsverfahren, Selbstanzeige oder Verfahrenseinstellung – gemeinsam wählen wir den besten Weg.
- Individuelle Verteidigungsstrategie: Von der Abwehr des Vorsatzvorwurfs bis hin zur Erreichung einer Verfahrenseinstellung nach §§ 153 ff. StPO.
Ich biete Ihnen eine umfassende Betreuung im Steuerstrafrecht – geprägt von Weitsicht, Fachkenntnis und persönlicher Verantwortung. Ihre Situation wird von Beginn an gründlich analysiert, unter Berücksichtigung sowohl des materiellen Steuerrechts als auch aller relevanten Verfahrensschritte vor dem Finanzamt. Nur diese integrierte Perspektive ermöglicht es, fundierte Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Dabei lassen sich nicht nur strafrechtliche Fragen klären, sondern auch haftungsrechtliche Risiken für Geschäftsinhaber und Geschäftsführer frühzeitig identifizieren – etwa nach § 69 AO. Ich kämpfe für Ihre wirtschaftliche Existenz und begleite Sie durch das Steuerverfahren wie auch das Strafverfahren – bis zu einer maßgeschneiderten Lösung, die Ihre Interessen wirksam wahrt.