Was sollte ich tun, wenn eine Betriebsprüfung angekündigt wird?
Zunächst gilt: Ruhe bewahren und nichts überstürzt entscheiden. Eine Betriebsprüfung ist kein rein formaler Vorgang. Bereits in dieser Phase werden Feststellungen zu Besteuerungsgrundlagen getroffen, die später erhebliche finanzielle oder auch strafrechtliche Konsequenzen haben können. Sinnvoll ist es, die Prüfung frühzeitig rechtlich einordnen zu lassen und die Kommunikation mit dem Prüfer strukturiert zu steuern.
Muss ich im Steuerverfahren alles offenlegen?
Im Steuerrecht bestehen Mitwirkungspflichten. Entscheidend ist jedoch, wie und in welchem Umfang Informationen bereitgestellt werden. Unkoordinierte oder vorschnelle Angaben können sich später nachteilig auswirken, insbesondere wenn steuerliche Fragestellungen in ein Steuerstrafverfahren übergehen. Deshalb sollte die Kommunikation mit dem Finanzamt immer abgestimmt erfolgen.
Wann wird aus einem Steuerverfahren ein Steuerstrafverfahren?
Der Übergang ist oft fließend. Sobald der Verdacht entsteht, dass falsche Angaben gemacht oder Erklärungen/Anmeldungen unvollständig bzw. gar nicht abgegeben worden sind, wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Ab diesem Zeitpunkt gelten andere Regeln. Aussagen und Verhalten haben eine deutlich größere Bedeutung.
Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Geschäftsführer können persönlich für Steuerschulden ihrer GmbH in Anspruch genommen werden, insbesondere wenn sie deren steuerliche Pflichten nicht erfüllt haben. Typische Konstellationen betreffen die Nichtabführung von Steuern und damit einhergehende Defizite in der Unternehmensorganisation gerade in Krisensituationen.
Kann ich mich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren?
Ja. Steuerbescheide sind nicht endgültig. Gegen Entscheidungen des Finanzamts können Einsprüche eingelegt und – wenn erforderlich – finanzgerichtliche Verfahren geführt werden. Außerdem müssen frühzeitig Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) geprüft und erörtert werden, denn ein Einspruch hemmt die Vollziehbarkeit eines Bescheids nicht ohne Weiteres.
Wann sollte ich einen Anwalt im Steuerrecht einschalten?
Nicht erst, wenn sich die Situation zuspitzt. Sinnvoll ist eine rechtliche Beratung bereits vor Beginn einer Betriebsprüfung, bei größeren Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt oder bei drohenden Haftungsfragen. Auch wenn steuerliche Themen strafrechtliche Relevanz haben können, sollte frühzeitig gehandelt werden. Je früher reagiert wird, desto größer sind die Handlungsspielräume.
Was passiert beim ersten Gespräch?
Im ersten Gespräch klären wir, wie Ihre Situation rechtlich einzuordnen ist und welche dringenden Schritte notwendig sind – oft laufen Einspruchsfristen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung und eine klare Orientierung für das weitere Vorgehen. Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Situation einzuordnen ist, sprechen Sie mich an.